Re: Tachoanzeige überprüfen
Verfasst: 16. Feb 2014, 12:05
Dass du 5500,00 Euro für diese Karre bezahlt hat, da fehlt mir schon das Verständnis. Sorry, aber total überteuert. Dazu gehören aber immer zwei, ein Verkäufer mit dreistem Preis und ein Kunde, der sich "blind" darauf einlässt.
Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung mit keiner oder geringer SB und findest einen Anwalt, der bei diesem geringen Streitwert (Mängelbeseitigung) aktiv und kompetent tätig werden möchte. Vorab wäre es anzuraten, Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer einzuholen. Achte darauf,
dass der Anwalt diesen "Service" kostenlos anbietet. Auch den Streitwert besprechen; ein geschickter Anwalt könnte versucht sein, den Kaufpreis als Streitwert anzusetzen. Die Entlohnung eines RA erfolgt gestaffelt nach Tabelle, desto höher der Streitwert ... 500,00 oder 700,00 Euro Streitwert sind kaum auskömmlich, um eine außergerichtliche Einigung aktiv und nachhaltig zu betreiben!!!
Wird ein hoher Streitwert angesetzt und du hast keine RSV oder diese lehnt ab (Kommt immer wieder und häufiger vor!), so kann das außergerichtliche Tätigwerden des RA für dich immens teuer werden. Tabelle s. Internet!
Der weite Anfahrtsweg ist i.d.R. im Rahmen durch den Käufer zu tragen. Wer in S wohnt und in HH ein Auto kauft ist selber schuld, wenn der Verkäufer nachzubessern hat. Anders sieht es aus, wenn dem Verkäufer arglistige Täuschung und Vorsatz nachgewiesen werden könnte, z.B. "gedrehter Tacho", verschwiegener Unfallschaden etc. Dann sind alle Kosten, die mit der Rückabwicklung des Kaufvertrags verbunden wären, im Rahmen des Schadenersatzes, vom Verkäufer zu tragen.
Aber ohne langwierige Klage und Gutachten geht da meistens nichts. Die Jungs sind "Profis", die viele Karren durchschieben und meist mit allen Wassern gewaschen sind. Darum wird ein seriöser Händler kaum mehr einen Golf IV verkaufen wollen. Ich denke sagen zu dürfen, dass die genannten Mängel bei Auslieferung dafür sprechen dürften, dass DU nach Strich und Faden verarscht wurdest.
Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung mit keiner oder geringer SB und findest einen Anwalt, der bei diesem geringen Streitwert (Mängelbeseitigung) aktiv und kompetent tätig werden möchte. Vorab wäre es anzuraten, Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer einzuholen. Achte darauf,
dass der Anwalt diesen "Service" kostenlos anbietet. Auch den Streitwert besprechen; ein geschickter Anwalt könnte versucht sein, den Kaufpreis als Streitwert anzusetzen. Die Entlohnung eines RA erfolgt gestaffelt nach Tabelle, desto höher der Streitwert ... 500,00 oder 700,00 Euro Streitwert sind kaum auskömmlich, um eine außergerichtliche Einigung aktiv und nachhaltig zu betreiben!!!
Wird ein hoher Streitwert angesetzt und du hast keine RSV oder diese lehnt ab (Kommt immer wieder und häufiger vor!), so kann das außergerichtliche Tätigwerden des RA für dich immens teuer werden. Tabelle s. Internet!
Der weite Anfahrtsweg ist i.d.R. im Rahmen durch den Käufer zu tragen. Wer in S wohnt und in HH ein Auto kauft ist selber schuld, wenn der Verkäufer nachzubessern hat. Anders sieht es aus, wenn dem Verkäufer arglistige Täuschung und Vorsatz nachgewiesen werden könnte, z.B. "gedrehter Tacho", verschwiegener Unfallschaden etc. Dann sind alle Kosten, die mit der Rückabwicklung des Kaufvertrags verbunden wären, im Rahmen des Schadenersatzes, vom Verkäufer zu tragen.
Aber ohne langwierige Klage und Gutachten geht da meistens nichts. Die Jungs sind "Profis", die viele Karren durchschieben und meist mit allen Wassern gewaschen sind. Darum wird ein seriöser Händler kaum mehr einen Golf IV verkaufen wollen. Ich denke sagen zu dürfen, dass die genannten Mängel bei Auslieferung dafür sprechen dürften, dass DU nach Strich und Faden verarscht wurdest.