Gussfehler beim Achsschenkel

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Carsten K.
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Gussfehler beim Achsschenkel

Beitrag von Carsten K. » 23. Sep 2014, 18:21

Golf 6 TSI 1,2 Bj. 2011

Hallo Zusammen,
meine besser Hälfte war vor kurzem bei VW zwecks Austauschen der Bremsflüssigkeit usw.. Dabei wurde festgestellt, dass an der Beifahrerseite der Achsschenkel nicht in Ordnung sein. O-Ton "Da ist etwas abgebrochen. Dies ist ein Sicherheitsbauteil und wäre somit nicht Verkehrssicher. Das können wir austauschen, kostet 500€"

Wir sind dann zur freien Werkstatt gefahren um uns ein zweites Angebot ein zu holen. Dies war auch viel viel Preiswerter und wir haben die Reparatur in Auftrag gegeben. Als wir den Golf VI wieder abholten (Original Bauteil verwendet) zeigte uns die Werkstattleitung, das alte Bauteil und siehe da es war nix abgebrochen sondern ein Gussfehler (Siehe Bilder). Man erkennt sogar nicht den Gussgrat.

Wir sind dann wieder zum VW Händler, der völlig erstaunt sich das Bauteil anschaute, und nach drängen den Reklamationsbericht ausfüllte. Jetzt haben wir vor kurzem eine kurze Info vom VW Händler bekommen wo drin steht "Nach Rücksprache mit unserer Gewähleistungsabteilung habe ich leider keine Chance an den Hersteller heranzutreten. Auch die von mir gestellte Anfrage wurde vom Hersteller nur kurz beantwortet und nicht weiter darauf eingegangen. Da die Reparatur in einer nicht der VW Organisation angehörigen Werkstatt durchgeführt wurde kann ich von hier aus leider nichts machen. So bleibt Ihnen nur die Möglichkeit sich selbst an den Hersteller schriftlich zu wenden ".

Gibt es irgend eine Stelle bei VW wo man so etwas melden kann?

Ich würde mich sehr über Kommentare und Tipps bezüglich meiner Beschwerde von euch freuen.

Das erste Bild zeigt wie es richti ist.

[URL=http://www.directupload.net/file/d ... .jpg[/img][/url]
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Michael N.
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Re: Gussfehler beim Achsschenkel

Beitrag von Michael N. » 24. Sep 2014, 12:26

Schick das doch mal ans KBA...
Michael Neuhaus
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VW Golf VII GTD
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Re: Gussfehler beim Achsschenkel

Beitrag von Slider » 24. Sep 2014, 19:45

Hallo!

Das ist von Michael eine gute Idee, oder - vorausgesetzt du hast eine Rechtschutzversicherung, die Deckungszusage erteilt - könntest du den Weg der Klage gehen. Im Beweisfeststellungsverfahren würde das Gericht ggf. ein Gutachten in Auftrag geben. Danach wäre dann das KBA fällig ... Aber vorher würde VW wohl einlenken und eine außergerichtliche Einigung bevorzugen.
Du hättest, um in WOB bei VölligWertlos (VW) einen Kulanzantrag stellen zu können (dürfen), unbedingt einen Vertragspartner aufsuchen müssen. Das sieht dann so aus, dass du bei VW mind. das Doppelte bezahlst und dann "großzügigst" 30 - 50% Nachlass zu erhalten. Im Endeffekt hast du trotzdem alles (über-)zahlt und das Altteile geht in den Besitz des Herstellers über.
Bin glücklich und froh, dass ich jetzt nach zwei G6 (seit dem Führerschein 23 Jahre lang immer VW gefahren) einen KIA fahre: Genieße jetzt 7 Jahre Garantie und 7 Jahre oder 150 TKM freie Inspektionen incl. Material.
Last, but not least: Sei froh, dass du nur so Kleinkram mit deiner VölligWertlos-Kiste hast.

Halte uns auf dem Laufenden ...

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