Recht auf eine Kopie der Gewährleistungsrechnung???

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CvKKvC
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Recht auf eine Kopie der Gewährleistungsrechnung???

Beitrag von CvKKvC » 30. Nov 2011, 19:23

:?:

Hallo!

Bei meinem G6 Team (als WOB-WeltAuto*-Dienstwagen erworben) 1,4 mit 80 PS - EZ 05/2010 kam es im letzten Monat zu einigen Mängeln, die auf Gewährleistung behoben werden mussten bzw. noch werden sollten:

1. Als Ursache für den augenscheinlichen Ölverlust (abtropfendes Öl am Ansaugrohr, ölverschmiertes Getriebe etc.) wurden die Antriebswellen lokalisiert. Diese wurden ausgebaut und "abgedichtet". Angeblich soll nur Fett ausgetreten sein ... :?

2. Beim Anfahren und beim Schalten unter Last trat ein deutliches Schlagen am Unterboden vorne auf. Als Ursache wurde ein Wärmeschutzblech lokalisiert und dieses "neu" ausgerichtet.

3. Im zähflüssigen Stadtverkehr und späterem Stop-and-go-Verkehr auf einer französischen Autobahn fing urplötzlich die Kupplung erst an zu stinken, wir dachten zuerst, dass der vor uns fahrende LKW verantwortlich wäre. Mit qualmender und stinkender Kupplung, der Qualm stieg aus der Motorhaube aus und drang auch ins Wageninnere ein, konnte ich mich in letzter Minute noch auf den Großparkplatz eines französischen Supermarktes retten.
Ein dortiger Straßenwachtfahrer, zum Glück mit deutschen und englischen Grundkenntnissen, diagnostizierte die Kupplung bzw. die Kupplungsscheibe als Übeltäter. Nach einer Zwangspause von knapp einer Stunde und Abkühlung konnte die Reise aber zum Glück am Sonntag weiter gehen. Seit dem nicht nur mit einem stinkenden Auto, sondern vor allem mit einem unguten Gefühl.

>>Die Reparaturen dauerten trotz Planbarkeit ganze zwei Tage. Den Werkstattersatzwagen habe natürlich ich zu bezahlen. Was für eine Servicequalität für ein „WeltAuto“ ... :respekt:

Nach Abholung des Wagens musste ich nach kurzer Zeit feststellen, dass das Schlagen beim Anfahren bzw. Schalten unter Last nicht mehr festzustellen ist. Dafür knarrt, vibriert ... es jetzt besonders beim kalten Fahrzeug im Drehzahlbereich zw. 1700 - 2200 deutlich aus der rechten Seite des Armaturenträgers. Eine Reparatur zieht eine neue nach sich! :motz:

Die Kupplungsprobleme konnten trotz „Überprüfung und Probefahrt“ nicht nachvollzogen werden. Der Mechaniker hatte wohl eine starke Erkältung und roch nichts ...
Ich denke, das wird so lange der Fall sein, bis Sachmängelhaftung und Garantie abgelaufen sind.

Ich habe die reparierende Werkstatt gebeten, mir eine Kopie der Gewährleistungsrechnung über o. g. Reparaturen bzw. Überprüfungen in Kopie zu überlassen. Leider ohne Erfolg, ich erhielt nur eine allgemeine Email: Gelenkwellen abgedichtet ..., Wärmeschutzblech ausgerichtet ..., Kupplung ohne erkennbare Mängel überprüft ... Alles ohne Auftragsnummer, Kilometerstand usw.
Alles in allem sollen Auskünfte über Gewährleistungsreparaturen wohl oder übel nebulös und möglichst ungenau gehalten werden!?

Meine konkreten Fragen an euch:

1. Welche Aussagen könnt ihr zu den o. g. Problemen 1 – 3 treffen? Erfahrungen? TPIs?

2. Habe ich als Kunde einen Rechtsanspruch, eine Kopie der Gewährleistungsrechnung zu erhalten. Es handelt sich um Reparaturen, die meinen Besitz betreffen!

*) Was für eine Worthülse!!!

P.S.: Interessant zu lesen, dass o. g. Mängel im Fall der Fälle auch NICHT durch die verteuerte und angeblich verbesserte Garantieverlängerung abgedeckt wären.

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cedeka
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Re: Recht auf eine Kopie der Gewährleistungsrechnung???

Beitrag von cedeka » 30. Nov 2011, 20:31

Jo, sie bauen schon feine Autos, aber die Servicequalität empfinde ich auch als das große Manko bei VW.

Bin kein Jurist - somit ist das ziemlich aus dem Bauch heraus geraten was ich schreibe. Ich sehe das folgendermassen: Ein Anrecht auf eine Gewährleistungsrechnung hast Du nicht, falls Du damit die VW-interne Abrechnung meinst. Ein Anrecht auf eine hmm... Auftragsbestätigung, auf welcher Deine Mängelpunkte vollständig aufgelistet sind hast Du jedoch durchaus, und zwar in schriftlicher Form - nix E-Mail. Ansonsten könnte ja (bei einem Neuwagen) niemals eine Rückabwicklung eingeleitet werden solange die Werkstatt behaupten kann sie sähe das Auto zum ersten Mal und wisse nichts von fehlgeschlagener Mangelbeseitigung.

Ich würde also folgendes empfehlen: Verzapfe ein Fax, und zwar an die Geschäftsführung der Werkstatt gerichtet. Die Empfangsbestätigung des Fax erspart Dir den Nachweis der Zustellung und des Termins Deines Schreibens.
Darin forderst Du sie freundlich auf Dir eine schriftliche Auftragsbestätigung zuzustellen, welche alle von Dir beklagten Mängel tabellarisch, aber vollständig auflistet. Darin muß dann beispielsweise stehen "Die Kupplung hat gequalmt und stinkt" anstelle von "Kupplung überprüft, kein Fehler festgestellt". Letzteres können sie natürlich gerne ergänzend hinzufügen, klar.
Vl ist's sinnvoll diese Mängel in dem Fax nochmals aufzulisten damit sie auch wissen was sie schreiben sollen, wenn sie denn wollen.
Für den Vollzug setzt Du ihnen eine angemessene Frist -> in D = 2 Wochen :D

Wenn sie darauf nicht reagieren sollten würde ich so langsam mal einen Anwalt aufsuchen, aber meistens ist's ja so daß sich die Werkstatt plötzlich ganz anders verhält, wenn ihnen erstmal ein solchermassen kalter Wind ins Gesicht bläst...

Gut Holz! :D
Gruß, cedeka
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Golf 7 GTI Performance, Handschaltung, Pure-White, EZ 10/13

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