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Kulanzregelung bei Frostschäden


Name: MaD DriVeR     Datum: 02.04.2003 - 22:29


Hallo,

es gibt neues bei der Frostschaden-Aktion. Seit zwei Monaten warte ich also auf die Teile für meine 1.4er. Habe dann Nachgefragt und der Meister teilte mir mit, dass für meinen Wagen der Nachbau nicht mehr vom Werk aus vorgesehen ist, wie es mir vor zwei Monaten (als die Sache frisch in der Presse war) zugesichert worden ist. Er sagte, VW hätte dies zum erneuten male und zu seinem persöhnlichem Erstaunen geändert. Die 100% Kulanz für zehn Jahre bleiben aber bestehen - fragt man sich wie lange noch, was ändern die in einem Jahr?

Finde ich traurig, solch einen Rückzieher zu machen, sobald etwas "Gras über die Sache gewachsen" ist.

Gruß FMB



( Neue Beiträge seit 08.02.2012 - 15:00)
Kulanzregelung bei Frostschäden     von MaD DriVeR 02.04.2003 - 22:29