jkorner hat geschrieben:
ich frage mich halt warum ein "Verletzungsverhinderungssystem" SICHREHEITS-relevant sein sollte?
Wenn ich den Airbag vom Beifahrer ausschalte wegen Babysitz entscheide ich selber, daß im Fall eines Unfalls kein Airbag aufgeht, wenn im Falle des Unfalls gerade kein Baby sondern eine Person dort sitzt, löst sich der Airbag nicht und ich bin selber schuld. Analog wenn ich den Gurt nicht anlege und die in vielen neueren Autos verbaute "Signalanlage" abschalte. Im Falle eines Unfalls bin ich halt tot, oder?
Sicherheitsrelevant sind Bremsen, Lenkung etc. die unmittelbar zu einem Unfall führen können!
Sorry jkorner,
aber Tommes hat absolut Recht!
Wenn der Airbag kein sicherheitsrelevantes Bauteil ist, was dann???
Vom Gesetzgeber und den Zulassungsbehörden, hier KBA wird genau das gefordert.
Alle sicherheitsrelevanten Bauteile unterliegen der ständigen Diagnose, solange das Fzg. in Betrieb ist und müssen bei einer eingeschränkten o. gar Fehlfunktion dem Fahrer per Kontrollleuchte gemeldet werden!
Natürlich könnte man sagen, upps, versehentlich den Airbagstecker abgezogen und wieder aufgesteckt, warum dennoch ein dauerhafter Eintrag im Fehlerspeicher?
Dies hat bei solchen Systemen 2 Gründe:
1. Airbag-Gasgeneratoren dürfen nur von Personen gewartet und repariert werden, die einen Sachkundenachweis im Umgang mit Explosivstoffen haben!
Wenn also in diesem Sinne, wir Laien daran "herumbasteln", dann bleibt es eben solange im Speicher, bis eine "Fachkraft" diesen löscht!
Klar im Hinblick darauf, daß der ambitionierte Hobbyschrauber mittlerweile selbst über die nötigen Diagnosetools verfügt, nicht mehr ganz zeitgemäß.
2. Einfaches Stilllegen o. dauerhafte Anzeige bedeutet, knallhart Verlust der ABE!
Jeder der seinen serienmäßigen Gurtwarner im Auto wegcodiert verliert die ABE, weil diese "Gurtanlegekontrolle" Bestandteil der KBA-Zulassung für das jeweilige Modell war, bzw. ist!
Was das Abschalten des Beifahrerairbags angeht, so obliegt es auch hier dem Fahrer bei normalem Gebrauch des Sitzes die dafür bestimmten Airbags wieder zu aktivieren.
Beim Golf 4 war das ohnehin nicht einfach per Schlüsselschalter möglich, sondern ließ sich nur per Diagnosetester on/off schalten.
Die Überwachung per Kontrollleuchte nach dem Einschalten der Zündung ist hierbei ständig aktiv.
Zusätzlich muss sogar bei Abschaltung quasi noch zur Absicherung der Software ein Warnaufkleber angebracht werden!
Mit dem Tod ist es auch so eine Sache!
Der Fahrzeugführer trägt die Verantwortung für seine Mitfahrer, was deren Sicherheit und die allgemeine Sicherheit des KFZs angeht!
Der Fahrerairbag lässt sich ja nicht abschalten, aber bei abgeschaltetem Beifahrerairbag steht man je nach Unfallschwere und deren Auswirkungen auf die Insassen ganz schnell, zumindest wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Staatsanwalt und Richter!
Gruß
Achim