Widerrufrecht bei Neuwagen-Bestellung

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Ronaldo
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Widerrufrecht bei Neuwagen-Bestellung

Beitrag von Ronaldo » 5. Jul 2010, 22:32

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Am 30.06.2010 hatte ich beim Händler einen Golf VI bestellt. Die Kreditanfrage wurde auch gleich durchgeführt und alles war i.O. Jetzt hat sich das Blatt gewendet und die Neuwagenbestellung muss storniert bzw. wiederrufen werden. Laut Händler geht das auch innerhalb von 2 Wochen, aber wohin muss ich den Widerruf schicken? Zu VW direkt oder zum Händler? Muss der Darlehensvertrag auch wiederrufen werden oder ist dieser automatisch an die Neuwagenbestellung gekoppelt? Auf der "verbindlichen Neuwagenbestellung" ist keine Vertragsnummer oder so was, reicht es wenn ich schreibe: "Ich widerrufe die Neuwagenbestellung vom 30.06.2010."???

Vielleicht kennt sich ja jemand aus oder hat es schon mal gemacht.

Danke schon mal.

Ronald
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Michael N.
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Re: Widerrufrecht bei Neuwagen-Bestellung

Beitrag von Michael N. » 6. Jul 2010, 09:10

Ich würde mal behaupten, das Du einen normalen Kaufvertrag nicht wiederrufen kannst. Bei Onlinebestellungen geht das wg. Fernabsatzgesetz. Und bei Kreditverträgen, damit man sich das in Ruhe nochmal überlegen kann.
D.h. Du wiederrufst eigentlich den Kreditvertrag und damit automatisch den damit verbundenen Kauf.
Aber lass Dich da besser nochmal von jemanden beraten, der sich damit wirklich auskennt.
Michael Neuhaus
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Ronaldo
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Re: Widerrufrecht bei Neuwagen-Bestellung

Beitrag von Ronaldo » 6. Jul 2010, 14:37

Hallo Michael,

vielen Dankfür Deine Antwort. Ich war heute mal beim Händler und er erklärte mir folgendes:

Bei Neuwagenbestellungen mit Finanzierung bleibt die Bestellung des Fahrzeuges 14 Tage beim Händler "unbearbeitet" liegen. Die Kreditanfrage läuft dabei parallel, wird aber erst "scharf" bei der verbindlichen Bestellung nach den 14 Tagen. Ich konnte daher meine Bestellung in Form eines zwei-zeilers widerrufen.
Bei Bestellungen mit Barzahlung geht das nicht so einfach, man kann zwar auch wiederrufen, aber der Händlerkann bis zu 15% "Entschädigung verlagen. Wichtig ist hier das Wort KANN, denn er muss nicht.

So, ich hoffe demjenigen weiter geholfen zu haben der vielleicht auch mal in diese Lage verfällt.

Viele Grüße.

Ronaldo
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